SGI Newsletter vom 25.3.2022






SGI Europe auf dem Dreigliedrigen Sozialgipfel zu den sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine

Am Mittwoch, den 23. März 2022, sprachen Pascal Bolo, Präsident von SGI Europe, und Valeria Ronzitti, Generalsekretärin von SGI Europe, auf dem Dreigliedrigen Sozialgipfel (TSS) in Anwesenheit von Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, und Jean Castex, französischer Premierminister. Bei dieser Gelegenheit hob SGI Europe die wichtigsten Prioritäten der Arbeitgeber und Dienstleister der Daseinsvorsorge hervor, um die Reaktion der EU auf die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der russischen Militäraggression gegen die Ukraine zu unterstützen. Lesen Sie mehr.

Kontakt: Antonio Astolfi


Gemeinsame Stellungnahme des SGIs Network zum Sozialgipfel

Am 23. März haben SGI Europe, CER (Gemeinschaft der Europäischen Bahnen und Infrastrukturgesellschaften), CEMR (Rat der Gemeinden und Regionen Europas), HOSPEEM (Europäischer Arbeitgeberverband für Krankenhäuser und Gesundheitswesen) und EFEE (Europäischer Gewerkschaftsbund) eine gemeinsame Erklärung abgegeben, in der sie die Beiträge der Daseinsvorsorge auf dem Weg zu einem neuen EU-Wachstums- und Investitionsmodell für 2030 hervorheben. „Um die drei zentralen politischen Ziele eines nachhaltigeren, innovativeren und gerechteren Europas zu erreichen, halten wir einen Konsens über eine Reihe zukunftsorientierter Reformen für unerlässlich, um den Aufschwung nach der Pandemie zu unterstützen und die nötige Widerstandsfähigkeit aufzubauen und die EU als geopolitischen Akteur zu etablieren“, betonten die Mitunterzeichner.

Kontakt:  Antonio Astolfi


Anhörung der Europäischen Kommission zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Mindesteinkommenssystemen

Wie im Aktionsplan der Europäischen Säule sozialer Rechte und im Arbeitsprogramm der Kommission für 2022 angekündigt, bereitet die Europäische Kommission derzeit einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Mindesteinkommenssystemen vor.

In diesem Zusammenhang organisierte die Europäische Kommission eine spezielle Anhörung mit den Sozialpartnern, um die Herausforderungen zu erörtern, die mit der Empfehlung angegangen werden sollen. Die wichtigsten Herausforderungen, die von der Kommission identifiziert wurden, betreffen: Lücken im Erfassungsbereich und bei der Inanspruchnahme, geringe Angemessenheit, schwacher Mechanismus zur Festlegung und unvorhersehbares System zur Aktualisierung der Leistungen, Lücken bei der Aktivierung und Arbeitsmarktintegration, begrenzte Koordinierung mit unterstützenden Sozialdiensten und Mangel an solchen Diensten, Lücken bei den Governance-Systemen, der Überwachung und Bewertung. Während dieser Anhörung befasste sich die SGI Europe mit den zentralen Herausforderungen einer verbesserten Koordinierung und integrierten Planung zwischen den Diensten, der Entwicklung eines One-Stop-Shop-Konzepts für die Nutzer und der Verbesserung der Kapazitäten und Ressourcen der Dienste, um deren Zugänglichkeit und Qualität zu verbessern. Bezieher von Mindesteinkommensregelungen sehen sich bei der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt häufig mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert.

Daher ist eine maßgeschneiderte und gezielte soziale und beschäftigungspolitische Unterstützung sowie die Integration von Dienstleistungen in einer Weise, die für Mindesteinkommensbezieher mit Beschäftigungshindernissen funktioniert, von großer Bedeutung. Die Mitgliedstaaten sollten die nationalen Sozialpartner in die Entwicklung, Aktualisierung und Umsetzung der jeweiligen Systeme einbeziehen, um sicherzustellen, dass sie sowohl eine stabilisierende Komponente (Mindesteinkommen) als auch Aktivierungsmaßnahmen für eine nachhaltige (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt umfassen.

Kontakt: Guillaume Afellat

SGI Europe trifft Europäische Kommission zur Europäischen Partnerschaft für Integration

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine wurden die europäischen Sozial- und Wirtschaftspartner am 22. März zu einem Treffen mit der Generaldirektion für Migration und Inneres (GD HOME) der Europäischen Kommission eingeladen, um über die Unterstützung von Kriegsflüchtlingen und die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft für Integration zu diskutieren, die am 7. September 2020 zwischen der Europäischen Kommission und den europäischen Sozial- und Wirtschaftspartnern erneuert wurde.

SGI Europe betonte, dass die Grundsätze der Europäischen Partnerschaft für Integration, wie der Multi-Stakeholder-Ansatz, bereits vor Ort umgesetzt werden, mit der laufenden Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden, Arbeitgebern und zivilgesellschaftlichen Netzwerken, die einen enormen Beitrag zur Aufnahme von Flüchtlingen leisten. In diesem Sinne müssen EU-Fonds wie die Kohäsionsmaßnahmen für Flüchtlinge in Europa (CARE) und REACT-EU für die lokalen Akteure leicht zugänglich sein, um ihre Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Mehrheit der ukrainischen Flüchtlinge Frauen und Kinder sind, betonte SGI Europe, dass die spezifischen sozialen und beschäftigungspolitischen Herausforderungen der osteuropäischen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden sollten, wie z.B. das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle, die Quote der armutsgefährdeten Kinder sowie die Jugendarbeitslosigkeit.

SGI Europe wies darauf hin, dass die Anbieter grundlegender Dienstleistungen wie Wohnen, Gesundheit und Bildung zusätzlich zu ihren Bemühungen, die sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise abzumildern, einem erhöhten Druck ausgesetzt sein werden. In diesem Zusammenhang ist die Beibehaltung eines flexiblen Finanzrahmens, der ihnen mittel- und langfristig Unterstützung garantiert, von wesentlicher Bedeutung.

Kontakt: Stefan Enica

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über die Gasspeicherung

Am 23. März 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über die Gasspeicherung vor, der für den nächsten Winter eine Verpflichtung zur Speicherung von mindestens 80 % des Gases vorsieht, um die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten, und der für die folgenden Jahre auf 90 % ansteigt, mit Zwischenzielen von Februar bis Oktober. Die Betreiber von Speicherstätten sollen die Füllstände an die nationalen Behörden melden. Die Mitgliedstaaten sollen die Füllstände monatlich überwachen und der Europäischen Kommission Bericht erstatten.

Um der Besorgnis über die anhaltend hohen Energiepreise Rechnung zu tragen, hat die Kommission außerdem eine Mitteilung über die Versorgungssicherheit und erschwingliche Energiepreise angenommen, in der die Optionen für Marktinterventionen auf europäischer und nationaler Ebene dargelegt werden. Wie in der Mitteilung festgestellt wird, gibt es angesichts der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Energiemix und die Marktgestaltung keine einfache Lösung für das Problem der hohen Strompreise. Die Kommission legt den führenden europäischen Politikern die Vor- und Nachteile der verschiedenen Ansätze zur weiteren Prüfung vor. Während viele der oben genannten Optionen die Symptome bekämpfen, ist es wichtig, die Ursachen der gegenwärtig hohen Strompreise mit gemeinsamen europäischen Maßnahmen auf dem Gasmarkt zu bekämpfen.

Die Kommission ist bereit, eine Task Force für gemeinsame Gaseinkäufe auf EU-Ebene einzurichten. Durch die Bündelung der Nachfrage würde die Task Force die internationale Kontaktaufnahme der EU mit den Lieferanten erleichtern und verstärken, um vor dem nächsten Winter preisgünstige Importe zu sichern. Die Task Force würde von den Vertretern der Mitgliedstaaten in einem Lenkungsausschuss unterstützt werden.  Ein gemeinsames Verhandlungsteam unter der Leitung der Kommission würde Gespräche mit Gaslieferanten führen und auch den Boden für künftige Energiepartnerschaften mit wichtigen Lieferanten bereiten, die über LNG und Gas hinausgehen.

Die Kommission wird im Mai ihren detaillierten REPowerEU-Plan vorlegen und Optionen zur Optimierung des Strommarktdesigns bewerten und ist bereit, einen EU-Energieeinsparungsplan vorzuschlagen. Ein Leitfaden für die Mitgliedstaaten, wie sie gezielte länderspezifische Ausnahmeregelungen im Rahmen der Energiebesteuerungsrichtlinie am besten nutzen können, wird ebenfalls in Betracht gezogen.

Kontakt: Ariel Carpanini

Annahme eines Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine

Nur einen Monat nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine hat die Europäische Kommission am Mittwoch, den 23. März 2022, einen Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine angenommen. Der Rahmen wurde nach einer am 10. März 2022 eingeleiteten Konsultation der Mitgliedstaaten angenommen.

Ziel des Gemeinschaftsrahmens ist es, den von der aktuellen Krise betroffenen Unternehmen zu helfen und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Daher sind folgende Maßnahmen zulässig: begrenzte Beihilfebeträge in Form von direkten Zuschüssen, Steuern, Zahlungserleichterungen, rückzahlbaren Vorschüssen, Bürgschaften, Darlehen und Kapitalbeteiligungen (mit einer Obergrenze von 400 000 EUR pro Unternehmen), Liquiditätshilfen in Form von Bürgschaften und zinsverbilligten Darlehen sowie Beihilfen für zusätzliche Kosten aufgrund außergewöhnlich starker Erhöhungen der Erdgas- und Strompreise.

Die Kommission wird den Mitgliedstaaten auch bei der Anmeldung helfen, um eine rasche Auszahlung der Beihilfen zu gewährleisten.

Der Gemeinschaftsrahmen gilt rückwirkend ab dem 1. Februar 2022 und ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig. Nach derzeitigem Stand müssen alle Beihilfen vor diesem Datum ausgezahlt werden. Vor dem Auslaufen wird die Kommission auch alle Sanktionen überprüfen.

Kontakt: Manca Pocivavsek



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