SGI Newsletter vom 11.3.2022

Übersetzt und redaktionell bearbeitet vom BVÖD





Beitrag von SGI Europe zum Versailler Gipfel

Am Donnerstag, den 10. und Freitag, den 11. März trafen sich die Staats- und Regierungschefs der EU in Versailles zu einem informellen Treffen des Europäischen Rates. Die Hauptthemen auf der Tagesordnung waren die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine und deren Folgen sowie die Notwendigkeit, die europäische Souveränität zu stärken, Abhängigkeiten zu reduzieren und ein neues Wachstums- und Investitionsmodell zu entwerfen.

Im Vorfeld veröffentlichte SGI Europe einen Beitrag zum Versailler Gipfel, den Sie hier nachlesen können.

Kontakt: Maxime Staelens


Europäische Kommission veröffentlicht Mitteilung „RePowerEU: Joint European action for more affordable, secure and sustainable energy“

Am Dienstag hat die Europäische Kommission ihre Mitteilung „REPowerEU: Joint European action for more affordable, secure and sustainable energy“ veröffentlicht, die von Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und Kommissarin Kadri Simson vorgestellt wurde. Sie können die Mitteilung hier einsehen.

Mit diesem Vorschlag und in Anbetracht der russischen Invasion in der Ukraine unterbreitet die Europäische Kommission Vorschläge, um die EU von russischen fossilen Brennstoffen unabhängig zu machen, angefangen beim Gas. In der Mitteilung wird eine Reihe von Maßnahmen skizziert, mit denen sofort auf die steigenden Energiepreise in Europa reagiert und die Gasvorräte für den nächsten Winter aufgefüllt werden sollen. Mit der Initiative REPowerEU werden auch Überlegungen angestellt, wie die Gasversorgung diversifiziert werden kann (durch höhere LNG- und Pipeline-Importe von nicht-russischen Anbietern und größere Mengen an Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff), die Einführung erneuerbarer Gase beschleunigt, Gas in der Wärme- und Stromerzeugung ersetzt und die Energieeffizienz gesteigert werden kann.

Gemeinsam mit unseren Mitgliedern wird SGI Europe die Entwicklungen und die daraus resultierenden Initiativen in den kommenden Wochen verfolgen.
 Kontakt: Ariel Carpanini


Europäische Kommission schlägt Umschichtung der Kohäsionsmittel zur Unterstützung von Menschen auf der Flucht aus der Ukraine vor

Am 8. März kündigte die Europäische Kommission den Vorschlag zur Kohäsionsmaßnahme für Flüchtlinge in Europa (CARE) an, mit dem zusätzliche Flexibilität bei der Finanzierung der Kohäsionspolitik zur Unterstützung der Mitgliedstaaten geschaffen werden soll, die Menschen aufnehmen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen.

Der CARE-Vorschlag sieht Änderungen der kohäsionspolitischen Vorschriften vor, damit die Mitgliedstaaten den Menschen, die aus der Ukraine fliehen, möglichst schnell und einfach helfen können. Dazu gehört auch die Verlängerung der 100%igen EU-Kofinanzierung für die Kohäsionspolitik 2014-2020.

Mit den Mitteln können Sofortmaßnahmen wie der Bau von Aufnahmezentren oder Unterkünften für Flüchtlinge und Maßnahmen in Bereichen wie mobile Krankenhäuser, Abwasserentsorgung und Wasserversorgung sowie die Unterstützung in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Eingliederung gefördert werden. Dazu gehören Schulungen, Sprachkurse, Beratung, Coaching, psychologische Betreuung, rechtliche Unterstützung und der Zugang zu Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Gesundheitsfürsorge und soziale Dienste.

SGI Europe unterstützt den CARE-Vorschlag voll und ganz und fordert die Europäische Union auf, allen in Europa ankommenden Flüchtlingen Schutz und Asyl zu gewähren, unabhängig von ihrer Nationalität oder ethnischen Herkunft, und dringend eine gemeinsame Migrations- und Asylpolitik zu schaffen, die mit der Reform der Dublin-Verordnung beginnt.

Kontakt: Stefan Enica


Kommission schlägt EU-weite Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vor

Die Europäische Kommission hat am 8. März, dem Internationalen Frauentag 2022, einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt angenommen. Die Notwendigkeit, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu bekämpfen, die Opfer zu schützen und die Täter zu bestrafen, wurde in den politischen Leitlinien von Kommissionspräsidentin von der Leyen als eine der wichtigsten Prioritäten der Kommission angekündigt und ist Teil der Gleichstellungsstrategie 2020-2025.

Der Vorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ein Mindestmaß an Maßnahmen ergreifen, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen. Er führt eine Reihe von harmonisierten Straftatbeständen auf EU-Ebene ein, die die in den Mitgliedstaaten geltenden Straftatbestände ergänzen. Insbesondere müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Vergewaltigungen aufgrund mangelnder Zustimmung unter Strafe gestellt werden. Außerdem werden die häufigsten Formen geschlechtsspezifischer Cybergewalt auf EU-Ebene unter Strafe gestellt und Maßnahmen zum Schutz und zum Zugang zur Justiz festgelegt.

In gewissem Maße zielt der Richtlinienvorschlag auch darauf ab, neue Instrumente für den Umgang mit Belästigungen am Arbeitsplatz bereitzustellen. In Artikel 37 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, neue Schulungs- und Informationsmaßnahmen zu ergreifen: Personen mit Aufsichtsfunktionen am Arbeitsplatz, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, sollen darin geschult werden, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu erkennen, zu verhindern und dagegen vorzugehen, die betroffenen Opfer zu unterstützen und angemessen zu reagieren. Diese Personen und die Arbeitgeber erhalten Informationen über die Auswirkungen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt am Arbeitsplatz sowie über die Gefahr von Gewalt durch Dritte.

Kontakt: Guillaume Afellat

Europäische Kommission konsultiert die Mitgliedstaaten zu einem neuen vorübergehenden Rahmen für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine

Im Zusammenhang mit den Zielen der Kommission, den derzeitigen Anstieg der Energiepreise zu bekämpfen, und wie in der Mitteilung RePowerEU: Gemeinsames europäisches Handeln für erschwinglichere, sicherere und nachhaltigere Energie hat die Kommission gestern bekannt gegeben, dass sie die Konsultationen mit den Mitgliedstaaten über die Annahme eines Vorschlags für einen Vorübergehenden Krisenrahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine („der Rahmen“) aufgenommen hat.

Wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, stützt sich der Vorschlagsentwurf auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV, der die Gewährung von Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben der EU ermöglicht. Die Kommission kündigte ferner an, dass der Entwurf des Gemeinschaftsrahmens vorübergehende Liquiditätshilfen (in Form von Garantien und subventionierten Darlehen) für alle von der derzeitigen Krise betroffenen Unternehmen und Beihilfen für zusätzliche Kosten aufgrund außergewöhnlich hoher Gas- und Strompreise (in jeglicher Form, einschließlich begrenzter Zuschüsse, um Unternehmen, insbesondere intensive Energieverbraucher, teilweise für Energiepreiserhöhungen zu entschädigen) ermöglichen könnte.

SGI Europe wird die diesbezüglichen Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Mögliche nächste Schritte in Bezug auf die staatlichen Beihilfen könnten eine gezielte Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (zuletzt im September 2020 angenommen) sein, um insbesondere die Liste der förderfähigen Sektoren zu erweitern und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie verstärkten Anreizen zur Verbesserung der Energieeffizienz und/oder zur Dekarbonisierung ihrer Produktion unterliegen und der Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten begrenzt wird.

Kontakt: Manca Pocivavsek

Meinungsaustausch zwischen Europäischer Kommission und Europäischem Parlament über die Konjunktur- und Resilienzfazilität

Am Montag, den 7. März, diskutierten Abgeordnete des Wirtschafts-, Währungs- und Haushaltsausschusses in einer gemeinsamen Sitzung mit den Kommissaren Dombrovskis und Gentiloni darüber, wie die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) genutzt werden kann, um die Folgen des russischen Einmarsches in der Ukraine abzufedern.

Mehrere Abgeordnete betonten, dass Investitionen in die Energieunabhängigkeit von entscheidender Bedeutung seien, um die Finanzierung der Russischen Föderation und ihrer Aggression zu verhindern. Die Kommissare wiesen darauf hin, dass 41% der RRF bereits für diesen Sektor vorgesehen sind, um die Energieabhängigkeit der EU langfristig zu verringern. Außerdem können einige Mitgliedstaaten noch immer Darlehen aus der Sonderfazilität beantragen und ihre Pläne angesichts der Energiekrise ändern.

Die Abgeordneten sind gespalten zwischen denjenigen, die eine Anpassung der Pläne an die neue Realität fordern, und denjenigen, die neue Instrumente wie eine Fazilität für Energieunabhängigkeit oder eine sofortige Unterstützung für die Ukraine und ihren Wiederaufbau befürworten.

Auf Fragen der Abgeordneten zu den möglichen nächsten Schritten erklärten die Kommissare, dass die politischen Maßnahmen angepasst werden, aber angesichts der großen Unsicherheit keine konkreten Details über neue Instrumente bekannt gegeben werden könnten.

Kontakt: Antonio Astolfi



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