Europäischer Green Deal: Öffentliche Investitionen
Ohne Zweifel ist der Europäische Green Deal zum Flaggschiff der Von der Leyen-Kommission geworden. Um bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden, müssen die Mitgliedstaaten eine umfassende wirtschaftliche und gesellschaftliche Transformation auf den Weg bringen. Klar ist dabei, dass eine schnelle Umstellung auf nachhaltige Technologien und der Ausbau nachhaltiger Infrastrukturen gewaltige Investitionssummen und Gesetzesänderungen verlangt.
Teil 2: Öffentliche Investitionen
Die Europäische Kommission plant den Beitrag öffentlicher Gelder zu den Zielen des Europäischen Green Deals zu erhöhen. Am zweiten Juni veröffentlichte sie ihren Vorschlag für die überarbeiteten Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen, die nun Leitlinien für Klima, Umweltschutz- und Energiebeihilfen heißen sollen. Die Leitlinien ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Vorhaben zum Schutz der Umwelt oder zur Erzeugung grüner Energien unter bestimmen Voraussetzungen zu fördern. Die Leitlinien legen weiterhin fest, unter welchen Voraussetzungen Mitgliedstaaten ihre Förderprogramme oder Gesetze von der Europäischen Kommission genehmigen lassen können.
Der neue Vorschlag der Kommission sieht nun vor, die Leitlinien enger an die neuen Klimaziele der EU anzupassen. So soll nun die Minderung von Treibhausgasen zum Hauptkriterium der Beihilfeprüfung werden. Ziel ist es auch, die Unterstützung fossiler Brennstoffe Schritt für Schritt einzustellen. Investitionen in Erdgas würden nur dann von den Leitlinien profitieren, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie mit den europäischen Klimazielen vereinbar sind.
Die neuen Leitlinien sollen es ermöglichen, alle Technologien, die zum Europäischen Green Deal beitragen, zu fördern. Daher soll der Anwendungsbereich der Leitlinien nun auch auf die Bereiche saubere Mobilität, Energieeffizienz von Gebäuden, Kreislaufwirtschaft und Biodiversität ausgeweitet werden. Die Genehmigung von Vorhaben, die die Anforderungen der Leitlinien erfüllen, soll außerdem vereinfacht werden. So könnte beispielsweise die Einzelanmeldung von Vorhaben wegfallen, wenn das dazugehörige Förderprogramm bereits von der Kommission genehmigt wurde.
Bedeutung für den bvöd
Auch wenn öffentliche Dienstleister nicht unmittelbar von den neuen Leitlinien betroffen sind, könnte es langfristig zu Anpassung nationaler Gesetze (z.B. EEG, KWKG) kommen. SGI Europe wird sich an der öffentlichen Konsultation beteiligen, die noch bis zum 2. August geöffnet ist. Die Leitlinien sollen dann bis Ende des Jahres angenommen werden und Mitgliedstaaten hätten bis Ende 2023 Zeit, Anpassungen vorzunehmen.