bvöd-Position zur PSI-Richtlinie veröffentlicht

Der bvöd hat sich zur Novellierung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (besser bekannt als PSI-Richtlinie) positioniert. In seiner Position weist der bvöd darauf hin, dass durch die auf EU-Ebene erzielte Einigung über eine Überarbeitung der Richtlinie die Weiterentwicklung moderner Daseinsvorsorge gefährdet sei. Während die bisherige Richtlinie nur auf öffentliche Stellen beschränkt war, erweitert die überarbeitete Richtlinie den Anwendungsbereich auch auf öffentliche Unternehmen. Bei der Implementierung der Richtlinie in nationales Recht sei es nun entscheidend, die Anforderungen an öffentliche Unternehmen nicht über die bereits gemachten erweiterten Vorgaben zu verschärfen.

Der bvöd fordert in diesem Zusammenhang, dass faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Eigentumsstruktur geschaffen werden und das so flächendeckende Daseinsvorsorge auch in Zukunft gesichert werden kann.

Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.