SGI Newsletter vom 30. April 2026

| EU-Kommission stellt Plan für eine bessere Rechtsetzung und Durchsetzung von EU-Vorschriften vor Am 28. April veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung über ein einfacheres, klareres und besser durchgesetztes Regelwerk der EU. Die Initiative zielt darauf ab, die Qualität der EU-Rechtsvorschriften zu verbessern und deren Durchsetzung zu stärken. Die Mitteilung kündigt einen „Simplicity by Design“-Ansatz für jeden Vorschlag an, der mehr Klarheit darüber schaffen soll, wer handeln muss, wie die Vorschriften einzuhalten sind und welche Folgen eine Nichteinhaltung hat. Parallel dazu wird der Rahmen für bessere Rechtsetzung verbessert, um Transparenz, Einbeziehung der Interessengruppen und Effizienz zu steigern. Nutzung von Folgenabschätzungen mit einer besseren Kostenbewertung sowie die Optimierung öffentlicher und gezielter Konsultationen, bei denen es beispielsweise zu vermeiden gilt, dass diese in die Urlaubszeit fallen. Darüber hinaus wird der Ausschuss für Regulierungskontrolle ein breiteres Spektrum an Vorschlägen prüfen. Ein neuer Aktionsplan wird Unstimmigkeiten und Überschneidungen im EU-Acquis angehen, veraltete Vorschriften beseitigen und bestehende Bestimmungen vereinfachen. Diese Arbeit wird mit 12 vorrangigen Bereichen für die Jahre 2026 und 2027 beginnen, darunter der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr, Finanzdienstleistungen, Steuern, Energie und Wohnungswesen. Um eine übermäßige Regulierung zu vermeiden, wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und ihnen ein Instrumentarium sowie bewährte Verfahren zur Verfügung stellen, um diese Praxis bei der Umsetzung und Anwendung von EU-Vorschriften zu vermeiden. Gleichzeitig wird die Kommission die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften in ausgewählten Bereichen verstärken, wobei der Schwerpunkt auf der Verringerung der hohen Zahl langwieriger Vertragsverletzungsverfahren liegt. Die Kommission fordert zudem das Europäische Parlament und den Rat auf, die konsequente Anwendung der Grundsätze „Simplicity by Design“ und „Bessere Rechtsetzung“ während des gesamten Gesetzgebungsprozesses sicherzustellen. Kontakt: Raquel Carro-Andollo |
| Auftaktsitzung des VOICE-Projekts Am 27. April nahm SGI Europe an der Auftaktsitzung des VOICE-Projekts (Valorising Organised Initiatives for Competitiveness and Employment) teil, bei der Partner und Interessengruppen im Rahmen dieses neuen Projekts erstmals in Brüssel zusammenkamen. Das Treffen markierte einen wichtigen Schritt zur Einleitung einer neuen Phase der gemeinsamen Arbeit und bot den Partnern die Gelegenheit, sich über die Struktur und die Prioritäten des Projekts auszutauschen und sich über die Erreichung der gemeinsamen Ziele abzustimmen. Das Projekt zielt darauf ab, die sinnvolle Einbindung der Sozialpartner in das Europäische Semester und die damit verbundenen politischen Koordinierungsprozesse der EU zu stärken. Aufbauend auf den Ergebnissen des vorangegangenen SHAPE-Projekts versucht VOICE, die anhaltende Kluft zwischen formaler Konsultation und effektiver Beteiligung der Sozialpartner in den Mitgliedstaaten zu schließen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau von Kapazitäten, der Verbesserung der Qualität des sozialen Dialogs und der Förderung einer strukturierteren und wirkungsvolleren Einbindung in die Konzeption, Umsetzung und Überwachung von Reformen, während gleichzeitig der Austausch bewährter Verfahren auf EU- und nationaler Ebene gefördert wird. SGI Europe ist Partner des Projekts und ist federführend im Teil des Projekts, das die Operationalisierung des freien Wissensverkehrs in der EU unterstützt. Diese Arbeit wird sich auf Bereiche konzentrieren, in denen die Sozialpartner konkrete und praktische Auswirkungen erzielen können, insbesondere auf die Kompetenzentwicklung, die Bindung von Talenten, die Arbeitskräftemobilität sowie die öffentlich-private Zusammenarbeit in Forschung und Innovation. Daneben wird sich das Projekt im Rahmen gezielter Dialoge mit den Sozialpartnern auch mit zentralen Herausforderungen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz und dem gerechten Übergang befassen. Kontakt: Cecilia Martin |
| Entgelttransparenzrichtlinie: Wichtigste Erkenntnisse aus dem Workshop der GD JUST Am 24. April 2026 veranstaltete die Europäische Kommission (GD JUST) einen Workshop mit den Sozialpartnern, um eine Bestandsaufnahme der Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie vorzunehmen. Die Diskussionen bestätigten die entschiedene Haltung der Kommission. Die Richtlinie wird als wichtiger Schritt zur Stärkung der Durchsetzung des Grundsatzes der gleichen Entlohnung durch Transparenz und individuelle Rechte angesehen. Die Umsetzungsfrist im Juni 2026 bleibt unverändert, wobei bei Verzögerungen Vertragsverletzungsverfahren zu erwarten sind. Während die Kommission sich offen für technische Unterstützung und weitere Leitlinien zeigte, bekräftigte sie unmissverständlich, dass alle nationalen Systeme, einschließlich derer, die auf Tarifverträgen basieren, wirksame und nachweisbare Ergebnisse bei der Lohngleichheit liefern müssen. Der Austausch machte zudem erhebliche Herausforderungen bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten deutlich. Es bestehen weiterhin wesentliche Unsicherheiten, insbesondere hinsichtlich des Geltungsbereichs des Begriffs „Entgelt“, des Konzepts der „einzigen Quelle“ und der praktischen Anwendung des Grundsatzes der „gleichwertigen Arbeit“. Die Teilnehmer äußerten zudem Bedenken hinsichtlich der Komplexität des EIGE-Toolkits (Ein Leitfaden, der eine Grundlage für die Einrichtung oder Überprüfung der Vergütungsstruktur einer Organisation bietet) zur Arbeitsbewertung und dessen praktischer Anwendbarkeit. Die Gewerkschaften nahmen eine besonders entschiedene Haltung ein, lehnten jegliche Flexibilität bei der Umsetzung ab und wiesen die Idee einer Vermutung der Konformität für Tarifverträge entschieden zurück. Die Arbeitgeber unterstützten zwar das Ziel der Lohngleichheit, betonten jedoch die Risiken im Zusammenhang mit dem Verwaltungsaufwand, der Rechtsunsicherheit und der potenziellen Störung gut funktionierender Tarifverhandlungssysteme. Mehrere Mitglieder von SGI Europe trugen aktiv zur Diskussion bei, lieferten konkrete Beispiele für aktuelle Herausforderungen bei der Umsetzung und bekräftigten die Notwendigkeit rechtlicher Klarheit und verhältnismäßiger Lösungen. Insgesamt bestätigte der Workshop eine zentrale Spannung: Während die Ziele geteilt werden, wird die Vereinbarkeit der Transparenz- und Durchsetzungslogik der Richtlinie mit bestehenden nationalen und sektoralen Rahmenbedingungen in den kommenden Monaten eine zentrale Herausforderung bleiben. Kontakt: Guillaume Afellat |
| Verabschiedung des Standpunkts des Europäischen Parlaments zum nächsten langfristigen EU-Haushalt 2028–2034 Das Europäische Parlament hat seinen Zwischenbericht zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 angenommen und darin seine Prioritäten für einen Haushalt dargelegt, der den Erwartungen der Bürger sowie den sich abzeichnenden geopolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen besser gerecht wird. Die Abgeordneten fordern einen ehrgeizigeren EU-Haushalt, der in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Zusammenhalt, Sicherheit und Krisenvorsorge Ergebnisse liefert und gleichzeitig Flexibilität bei der Bewältigung von Krisen gewährleistet. Der Bericht befürwortet zudem die Straffung der Finanzierungsinstrumente, die Stärkung der Verbindung zum Europäischen Semester sowie die Einführung neuer Eigenmittel, um eine stabile Finanzbasis zu gewährleisten. Ein zentrales Element der Position des Parlaments ist der vorgeschlagene Europäische Wettbewerbsfonds, der als Schlüsselinstrument zur Stärkung der langfristigen Investitionskapazität der EU angesehen wird. Die Abgeordneten streben eine bessere Abstimmung von Industriepolitik, Forschung und Innovation an, um den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit sowie eine offene strategische Autonomie zu stärken. Sie betonen, dass der Fonds einen klaren europäischen Mehrwert bieten, Überschneidungen mit bestehenden Programmen vermeiden und im Einklang mit einer starken Kohäsionspolitik stehen muss, um die kontinuierliche Einbindung regionaler und lokaler Akteure sicherzustellen. Diese Leitlinien decken sich weitgehend mit der Position von SGI Europe, die einen strategischeren EU-Haushalt befürwortet und gleichzeitig betont, dass sich der Wettbewerbsfonds auf Projekte konzentrieren sollte, die einen echten EU-Mehrwert bieten, einschließlich grenzüberschreitender Ausstrahlungseffekte und langfristiger Erträge. SGI Europe fordert zudem eine transparente und inklusive Governance mit Schutzmechanismen zur Wahrung des Partnerschaftsprinzips und zur Vermeidung einer übermäßigen Zentralisierung. In diesem Zusammenhang bleiben Dienstleistungen von allgemeinem Interesse von zentraler Bedeutung für Resilienz und Vorsorge und erfordern stabile Investitionen in Schlüsselsektoren wie Energie, Wasser, Gesundheitswesen, Wohnungswesen und Verkehr. Kontakt: Maxime Staelens |
Veröffentlichung des ELA-Berichts zur Langzeitpflege Am 23. April 2026 stellte die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) ihre neue Studie zum Sektor der Langzeitpflege (LTC) auf einer hochrangigen Konferenz in Madrid vor, die vom spanischen Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft ausgerichtet wurde. An der Veranstaltung nahmen wichtige Vertreter von Institutionen teil, darunter Cosmin Boiangiu, Exekutivdirektor der ELA; Yolanda Díaz Pérez, zweite Vizepräsidentin Spaniens und Ministerin für Arbeit und Sozialwirtschaft; sowie Stefan Olsson, stellvertretender Generaldirektor der GD EMPL. Die Studie identifiziert mehrere strukturelle Herausforderungen, die den Sektor betreffen. Zu den wichtigsten im Bericht hervorgehobenen und auf der Konferenz vorgestellten Problemfeldern gehören: Zunehmender Arbeitskräftemangel. Die Nachfrage nach Pflegekräften steigt schneller als die Beschäftigung in diesem Sektor, was vor allem auf die demografische Alterung zurückzuführen ist. Zwar finden soziale, technologische und institutionelle Innovationen statt, doch haben diese den zunehmenden Druck noch nicht vollständig ausgeglichen. Herausfordernde Arbeitsbedingungen. Der Bericht hebt anhaltende Herausforderungen im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen hervor, darunter relativ niedrige Löhne, unregelmäßige Arbeitszeiten sowie die körperlich und emotional anspruchsvolle Natur der Pflegearbeit. Diese Faktoren können in Verbindung mit einer alternden Belegschaft Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz haben. Sich wandelnde Rekrutierungspraktiken. Die Studie hebt die zunehmende Nutzung informeller Rekrutierungskanäle hervor, wie Mundpropaganda, soziale Medien und Online-Plattformen. Diese Instrumente können zwar die Vermittlung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern erleichtern, doch können sie auch Bedenken hinsichtlich des Zugangs zu Rechten und sozialem Schutz aufwerfen. Nicht angemeldete Arbeit und grenzüberschreitende Komplexitäten. Der Bericht macht zudem auf die Verbreitung nicht angemeldeter Arbeit aufmerksam, insbesondere in der häuslichen Pflege, sowie auf die Komplexitäten, die mit grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen verbunden sind. Diese Dynamiken können sowohl für Arbeitnehmer als auch für die behördliche Aufsicht Herausforderungen darstellen. Die Studie würdigt das Vorhandensein bewährter Praktiken und politischer Maßnahmen in den Mitgliedstaaten. Dazu gehören Initiativen von Behörden und Sozialpartnern zur Verbesserung der Information und der Einhaltung von Vorschriften, wie mehrsprachige Online-Portale, spezielle Hotlines und gezielte Sensibilisierungskampagnen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zu den im Bericht hervorgehobenen Beispielen zählen Österreichs mehrkanaliger Unterstützungsansatz für Pflegekräfte, die im Haushalt leben, Deutschlands Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ sowie spezielle Plattformen in Frankreich, die privaten Arbeitgebern Orientierungshilfe bieten. Der Bericht stellt jedoch fest, dass diese Praktiken in den Mitgliedstaaten nach wie vor uneinheitlich entwickelt sind, und fordert weitere Anstrengungen, insbesondere um anhaltende Informationslücken zu schließen, von denen mobile Arbeitnehmer aus der EU und der EFTA sowie Drittstaatsangehörige betroffen sind. Kontakt: Astrid Nordberg |