• Soziales

SGI Europe ist einer der vier von der EU-Kommission anerkannten sektorübergreifenden europäischen Sozialpartner* und gestaltet als solcher gemeinsam mit dem europäischen Dachverband der Industrie- und Arbeitgeberverbände (BusinessEurope), dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) sowie dem europäischen Verband der kleinen und mittelgroßen Unternehmen (SMEunited) den „Sozialen Dialog“ auf europäischer Ebene.

Der „Soziale Dialog“ ist das im Sozialkapitel des Primärrechts* verankerte Gesprächs- und Verhandlungsforum der Dachorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in Europa.

Die europäischen Sozialpartner haben erheblichen Einfluss auf die Sozialgesetzgebung (insbesondere die Arbeitsgesetzgebung) in der Europäischen Union: Im Sozialkapitel des AEUV ist für bestimmte Fälle die Umsetzung von Vereinbarungen der europäischen Sozialpartner durch die EU-Kommission und den Rat in europäische Rechtsnormen vorgesehen*. Bei Anwendung dieses Verfahrens hat der Rat, wenn die Sozialpartner sich auf eine Vereinbarung verständigen, nur die Möglichkeit der Zustimmung oder der Ablehnung. Inhaltliche Änderungen sind ihm nicht möglich. Die Europäische Kommission hat die Sozialpartner in ihrem Dialog durch zweckdienliche Maßnahmen zu unterstützen, wozu die Anhörung und Konsultation der Sozialpartner vor der Unterbreitung von Unionsakten (z.B. Gesetzesinitiativen) sowie während des gesamten Gesetzgebungsprozesses gehört. SGI Europe ist somit an vielen Gesetzgebungsprozessen der EU direkt beteiligt.

Die bedeutende Rolle, die SGI Europe im sektorübergreifenden wie in verschiedenen sektoralen sozialen Dialogen einnimmt, ist ein Alleinstellungsmerkmal von SGI Europe gegenüber nationalen Verbänden oder auch anderen europäischen Verbänden und ermöglicht den direkten Zugang zur Europäischen Kommission und zum Rat sowie den Austausch mit Regierungsvertretern der anderen Mitgliedstaaten.

*Artikel 146-160 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV