Der branchenübergreifende Europäische Sozialdialog
Der Europäische Sozialdialog und seine Formen
Der Europäische Sozialdialog, verankert in Art. 154 und 155 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (früher Artikel 138 und 139 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - mit Änderungen), ist ein wichtiger Bestandteil der europäischen Sozialpolitik und soll den kontinuierlichen Ausbau der sozialen Dimension des Europäischen Binnenmarktes unterstützen (Quelle: Europäische Kommission, Politikfeld Beschäftigung, Soziales und Integration).
Der Sozialdialog garantiert den europäischen Sozialpartnern (Arbeitgebern wie Arbeitnehmern) bei sozialpolitischen Rechtssetzungsinitiativen einen Anhörungsanspruch durch die Europäische Kommission verbunden mit dem Recht zu entscheiden, ob sie selbst den Inhalt der geplanten Maßnahme aushandeln wollen. Das bedeutet, dass die europäischen Sozialpartnerorganisationen in autonomen Verhandlungen Vereinbarungen treffen und diese auch in eigener Verantwortung (z.B. innerhalb einer Rahmenvereinbarung) umsetzen können. In der Vergangenheit wurden diese Vereinbarungen zum Teil auch in bindende europäische Rechtsvorschriften überführt.
Der Europäische Sozialdialog umfasst alle Diskussionen, Konsultationen, Verhandlungen und Erklärungen der repräsentativen Organisationen der Sozialpartner. Der CEEP (Europäischer Verband der öffentlichen Arbeitgeber und Unternehmen) ist einer dieser von der Kommission anerkannten repräsentativen Sozialpartnerorganisationen.
Der Dialog ist also für öffentliche Arbeitgeber und Unternehmen ein Instrument, die europäische Politik im Sinne der Unternehmen der Daseinsvorsorge zu beeinflussen und aktiv mitzugestalten. Unerlässliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeitsweise ist, dass sowohl inhaltlich als auch organisatorisch autonom verhandelt wird. Dann kann z.B. durch die Vermeidung von Überregulierung und Bürokratisierung ein Mehrwert auch auf betrieblicher Ebene erwachsen.
Auf der europäischen Ebene findet der Sozialdialog in zwei Formen statt:
-
als zweiseitiger Dialog zwischen europäischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sowie
-
als dreiseitige Konzertierung zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der staatlichen Ebene (EU-Kommission und Rat).
Beide Formen können als branchenübergreifender Dialog aller Wirtschaftszweige und Arbeitnehmer in Europa stattfinden.
Die Akteure des
branchenübergreifenden Sozialdialogs
Die Arbeitgeber werden auf europäischer Ebene von den folgenden drei Organisationen vertreten:
-
CEEP (European Centre of Employers and Enterprises providing Public services - Europäischer Verband der öffentlichen Arbeitgeber und Unternehmen)
-
Business Europe (private Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas)
- UEAPME (Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe)
Branchenübergreifend werden die Arbeitnehmer auf europäischer Ebene von folgenden Organisationen vertreten:
-
EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund)
-
Eurocadres (Europäischer Rat der Angestellten in Leitungsfunktionen)
-
FERPA (Europäischer Verband der Rentner und älteren Menschen)
Ergebnisse des branchenübergreifenden Sozialdialogs
Die Sozialpartner haben bisher über 40 gemeinsame Texte auf europäischer Ebene verabschiedet.
Formell reichen diese Texte von gemeinsamen Stellungnahmen bis zu Leitlinien, Verhaltenskodizes und Vereinbarungen.
Die wichtigsten Texte des europäischen Sozialdialogs zwischen BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB sind:
-
Gemeinsame Arbeitsprogramme für den Sozialen Dialog für 2003–2005, 2006–2008, 2009–2011, 2012-2014
-
Europa 2020: Gemeinsame Erklärung, Juni 2010
-
Integrierte Arbeitsmärkte, März 2010
-
Gemeinsame Studie zur Umstrukturierung, Januar 2010
-
Sozialpartnervereinbarung zur Überarbeitung der Elternurlaubsrichtlinie, Juni 2009
-
Gemeinsame Analyse über die Herausforderungen der Arbeitsmärkte in Europa, November 2007
-
Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz, April 2007
-
Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen, März 2005
-
Stress am Arbeitsplatz, Oktober 2004
-
Lebenslange Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen, März 2002
-
Freiwillige Rahmenvereinbarungen zu Telearbeit, März 2002
-
Befristete Arbeitsverhältnisse, März 1999
-
Teilzeitarbeit, Juni 1997
-
Rahmenvereinbarungen zu Elternurlaub, Dezember 1995
Die Entwicklung des branchenübergreifenden zweiseitigen Sozialdialogs
1995 bis 1999 wurden die Vereinbarungen des Sozialdialogs durch bindende europäische Richtlinien in die Praxis überführt.
Mit dem europäischen Spitzentreffen am 28. November 2002 in Genval (Belgien) entwickelte sich der zweiseitige Sozialdialog weiter, indem die Autonomie der Verhandlungspartner nicht nur deren Vereinbarungen, sondern auch ab sofort deren Umsetzung in den nationalen Mitgliedstaaten umfasst.
Vertreten waren die branchenübergreifenden Verbände UNICE/UEAPME, CEEP und EGB.
Aus dem dort verabschiedeten Arbeitsprogramm ergab sich, dass der zweiseitige Sozialdialog künftig größere Autonomie genießen sollte. Dies bedeutet, dass die Umsetzung der neuen Generation „autonomer" Initiativen gemäß Artikel 139 Absatz 2 EG-Vertrag „nach den jeweiligen Verfahren und Gepflogenheiten der Sozialpartner und der Mitgliedstaaten" durchgeführt werden.
Erstes Beispiel ist der Aktionsrahmen vom 14. März 2002 für die lebensbegleitende Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen.
Zweites Beispiel einer Übereinkunft der Sozialpartner auf branchenübergreifender Ebene ist das Rahmenabkommen über Telearbeit aus dem Jahr 2002.
Ziel des zweiseitigen Dialogs und seiner Weiterentwicklung ist es, den Zusammenhalt und die Konsensbildung zu fördern, sowie die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Arbeitsbeziehungen zu stärken und Vertrauen zu schaffen.
Gremien des branchenübergreifenden Sozialdialogs
-
Ausschuss für den sozialen Dialog (ASD): Der ASD besteht seit 1992 und umfasst 64 Mitglieder. Er stellt für den zweiseitigen sozialen Dialog das wichtigste Organ auf europäischer Ebene dar. Drei- bis viermal im Jahr haben Gewerkschaften und Arbeitgeber hier die Gelegenheit über Themen zu beraten und die konkrete Ausgestaltung des europäischen sozialen Dialoges zu planen. (zur Bibliothek mit Arbeitsprogrammen, Tagesordnungen und sonstige Dokumente des Ausschusses)
-
Arbeitsgruppen und Seminare: Der ASD kann fachbezogene Arbeitsgruppen einrichten, was zum Beispiel für makroökonomische Fragen, Arbeitsmarkt, Chancengleichheit von Männern und Frauen und für die berufliche Bildung bereits erfolgt ist. Die Seminare werden von den Sozialpartnern mit Unterstützung der Kommission organisiert, um aktuelle Themen genauer zu untersuchen und best practises auszutauschen.
-
Verhandlungssitzungen: Wenn die Sozialpartner sich entschließen, über ein Thema zu verhandeln, bereiten sie Verhandlungsmandate vor, die den jeweiligen Entscheidungsorganen der Organisationen zur Annahmen vorgelegt werden. Danach werden die Verhandlungsteams zusammengestellt. Für die Sitzungsleitung wird ein unabhängiger Moderator bestellt. Die Verhandlungsergebnisse werden zunächst vom ASD angenommen und anschließend durch die Entscheidungsorgane der unterzeichnenden Parteien gebilligt. Oft begleitet der ASD die Umsetzung der ausgehandelten Texte.
Die Kommission veröffentlicht regelmäßig Berichte über die Arbeitsbeziehungen und andere Dokumente zu Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen: Hier befinden sich alle Dokumente, Informationen über Konferenzen und aktuelle Nachrichten und Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem sozialen Dialog.
Der dreiseitige (tripartite) Sozialdialog auf europäischer Ebene
Sind auf europäischer Ebene neben den Arbeitgeberorganisationen (u.a. CEEP) und den Gewerkschaften auch EU-Behörden und Institutionen (Europäische Kommission, Ratsvertreter) beteiligt, so wird aus dem Zweiparteiendialog, ein Dreiparteiendialog, der sog. dreiseitige (tripartite) Soziale Dialog. Die EU-Kommission spricht auch von einer "dreiseitigen sozialen Konzertierung auf europäischer Ebene".
Das politisch wichtigste Forum ist der Dreigliedrige Sozialgipfel, der durch den Beschluss 2003/174/EG des Rates in einen festen institutionellen Rahmen überführt wurde.
Der dreigliedrige Sozialgipfel findet mindestens einmal jährlich jeweils vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates statt und ist die institutionalisierte Fortsetzung der informellen Sozialgipfel, die es seit Dezember 2000 gibt.
Teilnehmer sind hochrangige Vertreter der amtierenden und der beiden darauf folgenden Ratspräsidentschaften (sog. Troika), der ständige Ratspräsident sowie Vertreter der Europäischen Kommission und der Sozialpartner.

Hans-Joachim Reck (li.), Präsident des CEEP, im Gespräch mit Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, am Rande des Frühjahrsgipfels 2012.
Zweck ist die wirksame Einbindung der Sozialpartner in die Durchführung und Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Union.
Derzeit findet die dreiseitige Konzertierung in folgenden Bereichen statt:
-
makroökonomischer Dialog
-
Beschäftigung
-
Sozialschutz und allgemeine und berufliche Bildung.
Jeder einzelne dieser Bereiche ist unterteilt in eine technische und eine politische Ebene.
Die zentralen Botschaften des CEEP in den Jahren 2009 und 2010
-
Nachhaltige Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen, keine einseitige Bevorzugung von einzelnen Sektoren zu Lasten der Dienste im allgemeinen Interesse. Die öffentlichen Arbeitgeber halten einen hohen Beschäftigungsstand und erbringen eine erhöhte Leistung als Antwort auf die Krise.
-
Sie sind auf die Zukunft bestens vorbereitet (Orientierung auf nachhaltige Energieerzeugung, Wasser und Abfallwirtschaft, Nahverkehr etc.)
-
Die ökonomische Bedeutung der Dienste von allgemeinen Interesse wurde mithilfe der Datenerhebung aus der Mapping Studie statistisch untermauert
-
Erfolg: beim letzten Treffen im März 2011 wurde von Seiten des Kommissionspräsidenten zum ersten Mal die wesentliche Rolle der öffentlichen Dienstleistungen betont und die Forderung des CEEP aufgenommen, diese von der Konsolidierungspolitk auszunehmen.
Für verschiedene Bereiche findet die dreiseitige Konsultation mit Hilfe branchenübergreifender beratender Ausschüsse statt.
Aufgabe dieser Konsultativgremien ist es, der Kommission beratend zur Seite zu stehen und zu diesem Zwecke Stellungnahmen zur Ausgestaltung spezifischer Politiken zu formulieren und an deren Durchführung mitzuwirken.
Insgesamt gibt es sechs solcher beratender Ausschüsse, die in folgenden Bereichen tätig sind:
-
Chancengleichheit von Frauen und Männern,
-
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
-
Berufsbildung,
-
Freizügigkeit der Arbeitnehmer,
-
Europäischer Sozialfonds
-
soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer