Geschäftsordnung des WBR
Die Aufgabe des Wissenschaftlichen Beirats besteht gem. § 3 Ziffer 5 bvöd-Satzung
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in der wissenschaftlichen Behandlung von Fragen und Themen, die die öffentlichen und gemeinwirtschaftlichen Dienstleistungen als solche sowie die Erbringer dieser Dienstleistungen (Unternehmen und andere Organisationen) betreffen,
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dies unabhängig von deren Trägerschaft und Organisationsform,
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unter Einbeziehung der Zusammenhänge zwischen diesen und der Gesamtwirtschaft einschließlich der öffentlichen Haushalte sowie anderen Teilbereichen der Wirtschaft, auf nationaler und supranationaler Ebene.
Die Geschäftsordnung kann hier heruntergeladen werden: Geschäftsordnung des WBR (pdf).